Ende 2023 stand die staatliche BAFA Prämie für E-Autos plötzlich vor dem Aus. Die Zulassungszahlen sanken in den Keller und auch 2024 hielt sich das Interesse an Elektroautos in Grenzen. 2025 soll die Elektromobilität wieder angekurbelt werden, weshalb der Staat erneut finanzielle Anreize für den Kauf elektrischer Wagen plant. Wie die E-Auto-Förderung aussieht und welchen Voraussetzungen sie unterliegt, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Welches Ziel verfolgt die neue E-Auto-Förderung?
Die Förderung der Elektromobilität verfolgt ab 2025 eine ganze Reihe von Zielen. Einerseits soll sie den Absatz steigern und die Hersteller von E-Fahrzeugen zu technologischen Innovationen motivieren. Letzteres soll den Kauf eines E-Autos zusätzlich zum finanziellen Anreiz durch den Staat attraktiver gestalten.
Andererseits soll die E-Auto Förderung dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesregierung schneller zu erreichen. Denn je weniger Verbrenner und je mehr Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, desto geringer fällt die CO2-Belastung aus. Des Weiteren soll eine höhere Nachfrage nach Elektroautos den Aufbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen.
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An wen richtet sich die E-Auto Förderung 2025?
Während sich der BAFA Umweltbonus an nahezu alle E-Auto-Interessierten richtete, beschränkt sich die neue Förderung in erster Linie auf Selbstständige und Unternehmen. Im Fokus stehen Firmenwagen, die entweder als elektrisches Fahrzeug oder als Wasserstoff-Brennstoffzellenauto daherkommen.
Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig und auch Privatkunden sind größtenteils ausgeschlossen. Stattdessen beschränkt sich die Förderung auf das gewerbliche Umfeld und versucht, die Elektromobilität durch erhöhte Abschreibungen und mehr förderfähige Modelle attraktiver zu gestalten.

Wie funktioniert die Elektroauto-Förderung?
Wer sich einen elektrischen Dienstwagen leisten möchte, erhält keine direkte Kaufprämie. Stattdessen sind Sonderabschreibungen vorgesehen, die bis Dezember 2028 und rückwirkend bis zum 01. Juli 2024 gelten. Indem Gewerbetreibende einen höheren Anteil ihrer Beschaffungskosten steuerlich geltend machen können, will die Bundesregierung den Umstieg von Verbrennern auf E-Autos in gewerblichen Flotten vorantreiben.
Selbstständige und Unternehmen können dank der neuen Regel eine höhere Abschreibung vornehmen. Im Jahr der Anschaffung handelt es sich um 40 Prozent. Ab dem zweiten Jahr sinkt der Anteil schrittweise auf 24, 14, 9, 7 und 6 Prozent. Wer sich also einen elektrischen Dienstwagen für 50.000 Euro kauft, kann im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 20.000 Euro geltend machen – zusätzlich zur regulären Abschreibung.

Zählt zusätzlich zur neuen Förderung die 0,25-Prozent-Regelung?
Neben der E-Auto-Förderung ist ab 2025 auch eine günstigere Versteuerung für elektrische Dienstwagen geplant, die besonders höherpreisige E-Autos umfassen soll. Betroffen sind hierbei Firmenwagen, die nicht rein gewerblich, sondern zum Teil auch privat genutzt werden. In solch einem Fall muss der Besitzer nämlich einen gewissen Prozentsatz versteuern, der sich am Listenpreis des jeweiligen Fahrzeugs orientiert.
Fahren Sie einen klassischen Verbrenner – also Benzin oder Diesel – liegt der zu versteuernde Prozentsatz bei einem Prozent. Sind Sie hingegen mit einem Elektroauto unterwegs, versteuern Sie dieses nur mit 0,25 Prozent. Diese Maßnahme gilt bereits seit Längerem und soll rein elektrische Fahrzeuge im gewerblichen Umfeld attraktiver machen.
Gut zu wissen: Nutzen Sie ein Hybrid-Fahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid, liegt der Prozentsatz in der Mitte und beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Lange Zeit betraf die 0,25-Prozent-Regelung rein elektrische Fahrzeuge, die einen Bruttolistenpreis von 60.000 Euro nicht überstiegen. 2024 erhöhte sich diese Grenze auf 70.000 Euro und soll ab 2025 weiter auf 95.000 Euro steigen. Somit lohnt sich ein elektrisch betriebener Dienstwagen nicht nur aufgrund der E-Auto-Förderung, sondern auch aufgrund der vergünstigten Besteuerung.

Welche indirekten Vorteile haben Privatkunden am Gebrauchtwagenmarkt?
Die E-Auto-Förderung 2025 richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Selbstständige. Indirekt können aber auch Privatkunden profitieren, wenn Sie einen Blick auf den Gebrauchtwagenmarkt werfen. Denn die meisten Dienstwagen werden nach einigen Jahren wieder verkauft, wobei dasselbe auch für rein elektrische Autos zu erwarten ist.
In der Folge dürfte die Förderung für gewerblich genutzte Elektroautos langfristig dazu führen, dass der Gebrauchtwagenmarkt beständig wächst, während die Preise gleichzeitig sinken. Neben Dienstwagen sorgen auch Leasingrückläufer für ein größeres Angebot an elektrischen Gebrauchtwagen.
Auch wenn sich die E-Auto-Förderung 2025 nicht direkt an Privatkunden richtet, dürften diese also indirekt von attraktiveren Konditionen und einer größeren Auswahl auf dem Gebrauchtwagenmarkt profitieren. Ob diese Rechnung wirklich aufgeht, bleibt allerdings abzuwarten.

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