Nach einem Einkauf im Möbelhaus oder Baumarkt reicht der Kofferraum des eigenen PKWs nicht immer aus. Dann braucht es einen Anhänger, der das Platzangebot erweitert und den Transport möglich macht. Stellt sich nur die Frage: Darf ich mit meinem Führerschein der Klasse B überhaupt einen Anhänger ziehen? Und wenn ja, was gilt es zu beachten? Lesen Sie im Folgenden, welche Last Sie mit dem B-Führerschein ziehen dürfen und wann Sie den Führerschein B96 beziehungsweise BE benötigen.

Führerschein der Klasse B: Anhänger bis 750 Kg
Fangen wir bei den Grundsätzen: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Sie ein Kfz steuern, das maximal auf acht Personen exklusive des Fahrers ausgelegt ist und ein Gewicht von 3.500 Kilogramm nicht überschreitet. Da der B-Führerschein die Klassen AM und L einschließt, dürfen Sie des Weiteren land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krafträder bis 45 Stundenkilometer und Quads bewegen.
Die Führerscheinklasse B enthält auch eine Zulassung für Anhänger. Diese dürfen Sie ziehen, wenn einer der beiden folgenden Fälle vorliegt.
- Ihr Anhänger besitzt eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm.
- Ihr Anhänger besitzt eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm. Gleichzeitig überschreitet die Kombination aus PKW und Anhänger aber nicht das Maximalgewicht von 3,5 Tonnen.
Kurz erklärt: Was bedeutet zulässige Gesamtmasse?
Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer das zulässige Gesamtgewicht von Bedeutung. Es geht nicht um die tatsächliche Beladung des Anhängers. Die zulässige Gesamtmasse ermitteln Sie aus dem Leergewicht und der maximalen Zuladung Ihres PKWs. Fahren Sie eine Kombination aus Kfz und Anhänger, berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse sowohl Ihr Auto als auch Ihren Anhänger. Beide Werte finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – umgangssprachlich als Fahrzeugschein bezeichnet – unter den Ziffern F2 und O1.

Führerschein B96: Gespanne bis 4.250 Kg
Möchten Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm ziehen und überschreitet Ihr Gespann dabei das Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm, können Sie Ihren Führerschein von B auf B96 erweitern. Diese Schlüsselzahl hebt die zulässige Gesamtmasse Ihrer Fahrzeugkombination auf ein Gewicht von 4.250 Kilogramm an.
Für die Führerscheinerweiterung absolvieren Sie einen Kurs in einer Fahrschule Ihrer Wahl. Er besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil ohne anschließende Prüfung. Viele Fahrschulen bieten Tageskurse an. Die Kosten liegen abhängig von Bundesland und Fahrschule zwischen 300 und 500 Euro.
Gut zu wissen: Da es sich beim Führerschein B96 nicht um eine eigene Führerscheinklasse handelt, müssen Sie für die Erweiterung Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sein. Die Schlüsselzahl wird in Ihren Dokumenten lediglich ergänzt und ist in der gesamten EU gültig.
Führerschein der Klasse BE: Anhänger bis 3,5 Tonnen
Um schwere Anhänger zu ziehen, brauchen Sie den Anhängerführerschein BE. Er erlaubt Ihnen die Beförderung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 Kilogramm. Die Fahrzeugkombination ist dabei auf ein Maximalgewicht von 7.000 Kilogramm begrenzt. Das heißt, Ihr Zugfahrzeug darf wie Ihr Anhänger maximal 3.500 Kilogramm wiegen.
Voraussetzung für den BE-Führerschein ist die Fahrerlaubnis der Klasse B. In einer Fahrschule Ihrer Wahl absolvieren Sie fünf Pflichtfahrstunden, die sich aus drei Überlandfahrten, einer Autobahnfahrt und einer Nachtfahrt zusammensetzen. Hinzu kommen Übungsstunden, deren Anzahl sich nach Ihren Fähigkeiten richtet. Eine theoretische Prüfung gibt es nicht, allerdings müssen Sie eine praktische Prüfung bestehen.
Die Kosten für den Anhängerführerschein richten sich vor allem nach der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Für die praktische Prüfung ist zudem eine Gebühr von rund 200 Euro fällig. Da die Kosten pro Fahrstunde zwischen 60 und 100 Euro variieren, lohnt es sich, die Preise einzelner Fahrschulen zu vergleichen.

Sonderfall: Anhänger fahren mit Führerschein der Klasse 3
Wer noch einen älteren Führerschein der Klasse 3 besitzt, muss das graue oder rosa Dokument – abhängig vom Geburtsjahr – bis spätestens 2033 in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Bei diesem Umtausch gilt ein besonderer Bestandsschutz.
Der Grund: Früher gab es keinen Anhängerführerschein. Die Fahrerlaubnis berechtigte gleichzeitig auch zum Ziehen eines Anhängers. Von Bedeutung waren das zulässige Gesamtgewicht, die zulässige Anhängelast und die Achsenanzahl.
Tauschen Sie Ihren alten Führerschein der Klasse um, erhalten Sie automatisch den Anhängerführerschein BE. Die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert in Ihrem neuen Führerschein, dass Sie auch Anhänger mit einem höheren Gewicht ziehen dürfen – häufig sogar bis zu 12 Tonnen.
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